Stand der CRA Normierung durch Gremien erst bei 25%

Wachendorff Prozesstechnik informiert

Wir informieren proaktiv, transparent und fortlaufend, sobald relevante Neuigkeiten vorliegen.

Stand: Februar 2026

Warum der CRA kommt:

Alle 11 Sekunden erfolgt weltweit ein Ransomware-Angriff. Die daraus entstehenden Schäden gehen jedes Jahr in die Milliarden. Um dem entgegenzuwirken, hat das EU Parlament im Oktober 2024 den Cyber Resilience Act (CRA) verabschiedet.
Ab 11. Dezember 2027 müssen neue Produkte mit digitalen Komponenten die CRA Vorgaben erfüllen. Zu diesem Datum endet die Frist der Hersteller, alle Anforderungen vollständig umzusetzen.
Der CRA verpflichtet Hersteller u. a. dazu: 

  • Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus sicherzustellen
  • bekannte Schwachstellen fortlaufend zu beheben
  • klare Sicherheitsprozesse zu dokumentieren
  • technische Standards einzuhalten
    Produkte ohne CRA-Konformität können keine CE-Kennzeichnung mehr tragen und dürfen somit nicht mehr in Europa verkauft werden. 

Stand der Regulierung:

Da viele Anforderungen noch nicht final definiert sind, kann derzeit keinerlei Anbieter seriös eine vollständige CRA-Konformität bestätigen


Was Wachendorff Prozesstechnik bereits unternimmt:

Wir arbeiten seit über einem Jahr eng mit unseren Lieferanten zusammen, um unser Produktportfolio frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Industrie-PCs:

  • Fokus auf Betriebssysteme mit langer Update-Laufzeit
  • Einsatz von Microsoft Windows LTSC und Canonical Ubuntu LTS
    → beide bieten langfristige Sicherheitsupdates von mindestens 10 Jahren
    → wichtige technische Voraussetzung für spätere CRA-Konformität
  • Die folgenden Serien unterstützen (mit Win 11) das TPM 2.0 (Trusted Platform Module):
    AUHMI, FABS, ARCHMI, PhanTAM, NuTAM, AiTRON, ABOS, ViTAM-8B und ViTAM-9D unterstützen TPM 2.0.

Fernwartungslösungen (HMS Ewon & Talk2m):

Wir führen derzeit schrittweise Maßnahmen ein, die alle auf das Ziel „CRA-Konformität“ einzahlen.

Warum wir aktuell keine detaillierten Aussagen treffen können:

Da die Standardisierung noch im Gange ist (aktuell ca. 25 %), existieren viele technische Anforderungen bisher nur als Entwurf.
Daher können wir – wie alle Marktteilnehmer – derzeit nur die notwendigen Vorbereitungen treffen, aber keine finalen Konformitätserklärungen abgeben.
Sobald verbindliche Anforderungen veröffentlicht werden, informieren wir Sie umgehend.


Bitte sehen Sie von Einzelanfragen ab:

Aufgrund der Vielzahl an Rückfragen und der aktuell noch begrenzten Detailtiefe der gesetzlichen Vorgaben möchten wir Sie freundlich bitten, von individuellen Anfragen abzusehen.
Wir informieren proaktiv, transparent und fortlaufend, sobald relevante Neuigkeiten vorliegen.


Weiterführende Informationen: